Kostenerstattung der Psychotherapie durch die private Krankenversicherung (PKV)/ Beihilfe: Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte orientiert sich an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Hierzu gibt es seit Juli 2024 neue Abrechnungsempfehlungen, die von der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen von Bund und Ländern ausgesprochen wurden (siehe hierzu die Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer). Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Ziffern und Beträge:
Die Kostenübernahme Ihrer Psychotherapie durch Ihre PKV ist möglich, wenn eine psychotherapeutische Behandlung in Ihrem Behandlungsvertrag vorgesehen ist. Auch die Höhe des Erstattungsbeitrages kann variieren. Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen vor der Aufnahme der Psychotherapie, damit Ihnen keine unerwarteten Kosten entstehen. Sollte sich eine Differenz zwischen erstattungsfähigem Höchstsatz und Stundenhonorar der verhaltenstherapeutischen Sitzung ergeben, resultiert daraus ein Selbstbehalt.
Als privatversicherte Person gehen Sie gegebenenfalls gegenüber Ihrer Krankenversicherung in Vorleistung. Die ausgestellte Rechnung soll innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Die Formalitäten werden in der Behandlungsvereinbarung festgehalten.
Psychotherapie als selbst zahlende Person: Das Stundenhonorar liegt bei 134,06€ (GOP 812 analog). Abweichungen sind möglich.
Psychologische Beratung: Das Stundenhonorar liegt bei 134,06€. Abweichungen sind möglich.